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Der Steuerabzug für langfristige Sparvermögen tritt in der Russischen Föderation ab dem 1. September in Kraft , wie aus den in Kraft tretenden Änderungen des Bundesgesetzes Nr. 418 hervorgeht: Der Steuerabzug gilt für gezahlte Versicherungsbeiträge im Rahmen von langfristigen freiwilligen Lebensversicherungsverträgen, die ab dem 1. Januar 2025 abgeschlossen wurden, bis zu einer Höhe von 30 Millionen Rubel pro Vertrag