Wilderer werden 50 % des Schadens für den in die Natur zurückgegebenen Fang ersetzen Wenn der Verletzer die illegal erbeuteten Wasserbioressourcen in den Lebensraum zurückgibt, dann muss er den Schaden in Höhe von 50 % des nach den genehmigten Sätzen oder Methoden berechneten Schadensbetrags ersetzen. Einen solchen Gesetzentwurf unterstützte die Regierungskommission.