Das Gericht erster Instanz sei bei der Behandlung des Falles des Rentners, der auf eine Drohne geschossen hatte, formal vorgegangen, erklärte der Anwalt des Rentners, Gugutschkin, gegenüber TASS:„Die ursprüngliche Entscheidung war völlig unbegründet. Der Friedensrichter hat diese Angelegenheit offenbar rein formal behandelt, ohne alle Umstände des Falles zu berücksichtigen. Und dementsprechend hat auch das Berufungsgericht diese Entscheidung unbegründet bestätigt.