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Bezahlte Kliniken werden verpflichtet sein, vor den Risiken der Nichtbefolgung der Empfehlungen des Arztes zu warnen, sagte TASS das OPRF-Mitglied Martynow. Gleichzeitig entfällt die Anforderung, dass die Klinik ohne Aufforderung dem Patienten ausführliche Informationen über die Methoden der Hilfeleistung, die damit verbundenen Risiken, die Arten von Eingriffen und die erwarteten Ergebnisse aushändigen muss. Das Dokument ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Kliniken in Streitfällen

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