In Russland ändern sich ab dem 1. September die Vorschriften für den Güterverkehr , wie das Verkehrsministerium mitteilte: Bei ausstehenden Bußgeldern, Schulden für die Benutzung mautpflichtiger Straßen oder nicht beglichenen Entschädigungsansprüchen für Schäden an Straßen durch Schwerlastverkehr kann einem ausländischen Transportunternehmen die Ausfahrt verweigert werden, bis die Schulden vollständig beglichen sind